Regierungsrat will keine höheren Gebühren bei Massnahmen zur Post- und Fernmeldeüberwachung

Staatskanzlei des Kantons Luzern

Die Ausführungserlasse zum Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) sehen vor, dass die Gebühren für die Kantone bei Überwachungsmassnahmen massiv erhöht werden sollen. Der Regierungsrat opponiert diesem Vorhaben in seiner Stellungnahme zum Erlassentwurf und regt an, den Entwurf der Gebührenverordnung grundlegend zu überarbeiten. Insbesondere soll eine angemessene Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen erfolgen. Weiter erwartet der Regierungsrat eine transparente Kostenrechnung, eine kostenoptimierte Betriebsführung sowie einen schlanken Verrechnungsmodus. Weiter sollen Fernmeldedienstanbieter die Daten kostengünstiger zur Verfügung stellen.

Vollständige Stellungnahme[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]

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